Bürgerbeteiligung zum Aktionsplan gegen Verkehrslärm

Bürgerbeteiligung zum Aktionsplan gegen Verkehrslärm

Bis zum 4.1.2019 können Stellungnahmen abgegeben werden

Die Kreisstadt Bergheim befasst sich seit 2013 mit der Lärmaktionsplanung für Landes- und Bundes-straßen mit über 8.200 Fahrzeugen pro Tag. Dazu gehört die Glessener Ortsdurchfahrt L 91 (Zum Gut Neuhof)/L 213 (Brauweilerstraße) zwar nicht, doch Ortsbürgermeisterin Anne Keller und Stadtrat Helmut Paul beantragten seinerzeit, diesen Bereich als „Brennpunkt“ mit aufzunehmen. Im Frühjahr 2013 fand die erste Bürgerbeteiligung statt.

Im November d.J. legte die Stadtverwaltung Bergheim dem Ausschuss für Planung und Umwelt die Stufe III der Lärmaktionsplanung vor.

Jetzt gibt es eine weitere Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen zu den vom Kölner Büro ACCON vorgeschlagenen Maßnahmen bis 04.01.2019 abzugeben.

Informationen zu Lärmkarten und Aktionsplanung
Die Lärmkarten können während der Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, Altes Rathaus, 1. Etage, Abteilung Planung und Umwelt eingesehen werden.

Weitere Informationen  finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Bergheim unter „Lärmaktionsplanung“
und auf dieser Homepage

Eingaben – Anregungen
Für Eingaben und Anregungen zum vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans steht das Online-Beteiligungs-Tool „Tetraeder“ zur Verfügung.

Dort wird der Lärmaktionsplan zur Einsicht zur Verfügung gestellt und ein Verweis zu den aktuellen Lärmkarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gegeben.

Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen gutachterlich geprüft und in der Erstellung der Beschlussfassung weiter berücksichtigt.

ACCON-Vorschläge für den „Brennpunkt Glessen“

Tempo 30
Zwischen der Einmündung „Im Selch“ und dem Kreisel „Im Tal/Brauweilerstraße/
Dansweilerstraße“ könnte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden.

Eine derartige Maßnahme bewirkt eine Pegelabnahme um ca. 2,5 dB(A) gegenüber 50 km/h. Dies entspricht einer Abnahme des Verkehrsaufkommens um ca. 44 %.

Diese Maßnahme wird auch für die Brauweilerstraße zwischen Ampelkreuzung und Einmündung Hohe Straße angedacht.

Kreisverkehr statt Ampelanlage
Um die durch das An- und Abfahren an der Ampel entstehenden Störgeräusche zu vermeiden, schlägt ACCON die Einrichtung eines Kreisverkehrs „Zum Gut Neuhof/Sommerhaus/Brauweilerstraße“ vor. Hier wäre mit einer Entlastung von 1 bis 3 dB(A) zu rechnen.

Diese Überlegung wurde bereits 2006 im Zusammen-hang mit den Beratungen zur Verkehrs-Entwicklungs-Planung des Rhein-Erft-Kreises, auf deren Basis die Teilumgehung Glessens nicht weiter verfolgt wurde, vorgeschlagen. Weitere Infos dazu finden Sie auf dieser Homepage.

B.M.W.-Projektgruppe bietet Unterstützung
Die Projektgruppe „Lärmschutz“ aus der Bürger.Mit.Wirkung (Martin Bartonitz, Stephan Jansen, Thomas Kierdorf und Anja Roese) bietet Unterstützung an. Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage unter Bürger.Mit.Wirkung – Verkehr

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