Corona – Glessener Nachbarschaftshilfe und aktuelle Informationen

Corona – Glessener Nachbarschaftshilfe und aktuelle Informationen

Hilfsangebote und nützliche Informationen
von Glessenern für Glessener

Hilfe anbieten – Hilfe suchen

Ortsbürgermeisterin Anne Keller – 02238/42329 – keller.anne@t-online.de
Kaplan Thorben Pollmann – 0157/80503503
Wenn Sie Alleinstehenden, Einsamen und Kranken, die Hilfe – etwa bei Einkäufen, Gesprächen o.ä. – benötigen, oder falls Sie selbst in der Situation sind, Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, dann melden Sie sich bitte bei Ortsbürgermeisterin Anne Keller oder Kaplan Thorben Pollmann

Familie Weikenmeier-Kuhfuhs – Telefon 02238 940365
An der Praxistür, Am Abtshof 11, hängen Informationen, an welche Stellen man sich im Bedarfsfall rund um das Corona-Virus wenden kann.

Für kurze tel. Informationen steht Marita Weikenmeier ich unter ihrer Praxisnummer 02238-940366 auch selbst zur Verfügung

Solange Foodsharing keine anderen Informationen bzw. Anordnungen herausgibt, wird mein Wolfram Kuhfuhs wie bisher Lebensmittel abholen und diese vor der Haustür (Am Abtshof 11/Ecke Am Keuschenbroich deponieren.
Man bietet allen Glesseneren an, sich dort zu bedienen.
Es wird jedoch eindringlich darum gebeten, Transportmittel (Beutel, Papiertüten etc.)
Das Benutzen von Einmalhandschuhen zum Entnehmen von Brot oder Brötchen sollte selbstverständlich sein….

Wer aus gesundheitlichen Gründen NICHT IN DER LAGE SEIN SOLLTE, PERSÖNLICH VORBEI ZU KOMMEN, kann sich an uns wenden. Soweit unsere Kapazitäten und Möglichkeiten es zulassen, biten wir an, es den betreffenden Personen vor die Haustüre zu stellen.

Monika Pohl
versucht über Facebook (Wenn du aus Glessen bist) und über Listen, die sie in Glessener Geschäften ausgelegt hat, hilfsbereite Menschen zu finden.

 

Poststelle – Zeitungsverkauf

Schreibwaren Wolf
Hohe Straße 26, 50129 Bergheim-Glessen
Telefon:  02238-450172
Die Poststelle und Zeitungsverkauf bleiben bis auf weiteres geöffnet.
Manuela Luhr bietet Hilfe an, falls jemand etwas aus dem Laden benötigt und das Haus nicht verlassen kann.

 

Speisegaststätten, Lokale, Getränke, Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf
Ab dem 20.03.2020 ist der Verzehr von Speisen und Getränken in Restaurants, Speisegaststätten, Biergärten, Bäckereien und Eisdielen untersagt!

Außer-Haus-Verkauf bzw. Lieferungen sind möglich.

Außer-Haus-Verkauf bietet an:

Beim Außer-Haus-Verkauf ist darauf zu achten, dass zwischen den Wartenden ebenfalls ein ausreichender Abstand, mindestens 2 Meter, gewährleistet ist.

Eiscafe Rizzardini
Sommerhaus 2, 50129 Bergheim
Telefon: 02238 9549883

Glessener Braustube
Hohe Straße 38, 50129 Bergheim-Glessen
Bestellungen unter folgender Nummer 0152 53553503 – auch per WhatsApp – möglich.
oder unter 02238/942222

La Famigleria
Brauweilerstraße 55, 50129 Bergheim-Glessen
Telefon: 02238 9492694

Pizzeria La Strada 6
Hohe Str. 14, 50129 Bergheim-Glessen
Telefon: 02238 41199

 

Lieferservice bietet an:

Glessener Getränkemarkt
Zum Gut Neuhof 3, 50129 Bergheim-Glessen
Telefon: 02238 4783570
Der Getränkemarkt von Muhittn Benek liefert an Menschen, die sich in Quarantäne befinden, gegen Rechnung.
Die Kästen werden vor die Tür gestellt, Leergut kann aber nicht mitgenommen werden.

Glessener Braustube
Hohe Straße 38, 50129 Bergheim-Glessen
Lieferservice  12:00h bis 14:00 und 17:00 bis 21:00h in folgende Orte: Glessen, Fliesteden, Brauweiler und Dansweiler.
Bestellungen unter folgender Nummer 0152 53553503 – auch per WhatsApp – möglich.
oder unter 02238/942222

La Famigleria
Brauweilerstraße 55, 50129 Bergheim-Glessen
Telefon: 02238 9492694

Pizzeria Donna Rosa
Sommerhaus 2, 50129 Bergheim-Glessen
Telefon: 02238 9560972
Bestellen: donna-rosa-pizzeria.de

Pizzeria La Strada 6
Hohe Str. 14, 50129 Bergheim-Glessen
Telefon: 02238 41199

 

 

Stadtverwaltung Bergheim informiert

Die Stadtverwaltung Bergheim hat auf ihrer Homepage aktuelle Informationen, öffentliche Bekanntmachungen zu notwendigen Einschränkung und vieles mehr veröffentlicht.

 

Rhein-Erft-Kreis ist gut vorbereitet

In Abstimmung mit weiteren kommunalen Gesundheitsämtern hat der Rhein-Erft-Kreis allgemeine Informationen zum Virus und Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung heraus gegeben.

22.03.2020

Keine Ausgangssperre – aber Kontaktverbot und weitere Maßnahmen

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020, 00.00 Uhr) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.

Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Bitte lassen Sie unsere Lokale und unseren Einzelhandel in dieser schwierigen Zeit nicht im Stich. Sie geben sich alle Mühe, weiterhin für Sie da zu sein (Übersicht der Angebote siehe oben)

Weitere Restriktionen der Landesregierung im Überblick:

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind.

Handwerk, Dienstleistungsgewerbe
Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Dienstleistungen, insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons, sind untersagt. Physio- und Ergotherapeuten, können weiter arbeiten, soweit ein ärztliches Attest vorliegt und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Handel
Bau- und Gartenbaumärkten bleiben zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern geöffnet. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind. Unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.

Den vollständigen Wortlaut der Mitteilung der Staatskanzlei finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW.

20.03.2020
Weitere Einschränkungen

Im Stadtgebiet der Kreisstadt Bergheim ist der Aufenthalt auf Spielflächen, Spiel-/, Sportplätzen und ähnlichen Spiel-Sportflächen sowie sonstigen Freizeitflächen untersagt. Ebenfalls ist auf allen öffentlichen Flächen das Rauchen von Waserpfeifen (insbesondere sog. Shisha-Pfeifen) untersagt. Das Grillen auf öffenlichen Flächen und auch auf den dafür eingerichteten Grillplätzen ist untersagt.

Der Bürgermeister droht die Auflösung der Versammlung, Ansammlung oder entsprechender Zusammenkünfte bzw. die Schließung des Betriebes oder entsprechender Tätigkeiten an.

Ab sofort ist der Verzehr von Speisen und Getränken in Restaurants, Speisegaststätten, Biergärten, Bäckereien und Eisdielen nicht mehr erlaubt. Weiterhin genutzt werden können Lieferserviceangebote, Drive-In-Restaurantschalter und der sonstige Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken. Beim Außer-Haus-Verkauf ist darauf zu achten, dass zwischen den Wartenden ebenfalls ein ausreichender Abstand, mindestens 2 Meter, gewährleistet ist.

Sowohl die Evangelischen als auch die Katholischen Kirchen bleiben geschlossen. Taufen und Trauungen müssen auf einen späteren Termin verschoben werden, Beisetzungen finden nur noch im engsten Familienkreis statt. Erstkommunion und Konfirmation weden ebenfalls auf andere Termine verschoben.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter „Religionsausübung in Zeiten von Corona“

Die Stadtwerke Bergheim nehmen an ihrem Standort in Kenten bis auf weiteres keine Schadstoffe und keinen Elektroschrott mehr an.

Die Volksbank Rhein-Erft schließt vorübergehend ihre personenbezogenen Filialen. Ausreichende Versorgng mit Bargeld ist gesichert. Auch der Kontoauszugdrucker steht uneingeschränkt zur Verfügung. Wichtige Angelegenheiten wie z.B. Zugang zum Schließfach oder Auslieferung von Bargeld können nach telefonischer Abstimung vereinbart werden: KundenDialogCenter – Montag – Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr – 02274/702-0 oder zu den üblichen Öffnungszeiten der Filiale Heidenpfuhl unter 02238/94381-21

18.03.2020
Gesundheitswesen leistungsfähig erhalten – bleibt zu Hause!
Weitere Einschränkungen zu unserem Schutz erlassen

Offensichtlich haben es noch nicht alle begriffen: Die Schließung öffentlicher Einrichtungen, die Absagen von Veranstaltungen und die Aufforderung, Menschenansammlungen zu meiden, dienen in erster Linie dazu, unser Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten.

Für jeden Schwersterkrankten soll es einen Platz im Krankenhaus mit der notwendigen medizinischen Versorgung geben. Das ist nur zu erreichen, indem wir den derzeit sprunghaften Anstieg der Corona-Erkrankungen dämpfen.

Bitte nehmen Sie den Appell des Krankenhauspersonals „Wir bleiben für euch hier – bitte bleibt ihr für uns zu Hause“ sehr ernst!

Trotzdem erlebten wir auch noch in dieser Woche einen Massenandrang in Eiscafés, Parks, und auf Spielplätzen. Familien, Kinder und Jugendliche aber auch unsere gefährdetste Gruppe der Senioren verabredeten sich zu gemeinsamen Unternehmungen.

„Wer nicht hören will muss fühlen“ – Frei nach diesem Motto schränken Bund und Land unsere Freiheiten nun weiter ein:

Kneipen, Cafés, Bars, Clubs Diskotheken, Theater, Oper- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und Büchereien schließen.

Restaurants und Speisegaststätten sind schon um 15.00 Uhr zu schließen. Besucher müssen mit ihren Kontaktdaten registriert werden, die Anzahl der Gäste wird reglementiert, der Mindestabstand zwischen den Tischen muss mindestens 2 Meter betragen und Hinweise zu den richtigen Hygienemaßnahmen sind auszuhängen.

Ebenso geschlossen werden Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen, Spiel- und Bolzplätze, Spielhallen, Wettbüros.

Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wird untersagt.

Alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen, Reisebusreisen sind einzustellen.

Auch Versammlungen zur Religionsausübung haben zu unterbleiben.
Dazu werden wir in Kürze eine gesonderte Stadträte-Mail versenden

Ausschließlich folgende Verkaufsstellen des Einzelhandels bleiben geöffnet – HAMSTERKÄUFE SIND NICHT NOTWENDIG:

– Einzelhandel für Lebensmittel
– Wochenmärkte
– Abhol- und Lieferdienste
– Getränkemärkte
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Drogerien
– Tankstellen
– Banken und Sparkassen,
– Poststellen
– Frisöre
– Reinigungen
– Waschsalons
– der Zeitungsverkauf
– Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und
– der Großhandel

Bitte verhalten Sie sich vernünftig. Je konsequenter wir die Empfehlungen beachten, desto schneller können wir unser normales Leben wieder aufnehmen.

15.03.2020
Die Landesregierung teilt mit:

„In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag, 17.03.2020,  ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.“

14.03.2020
Zur Vorsorge wurden weitere Veranstaltungen, die in den nächsten Tagen und Wochen stattfinden sollten, abgesagt:

Der Müllsammel-Aktionstag am Samstag, 14.3.2020, wurde wie alle städtischen Veranstaltungen von Bürgermeister Volker Mießeler abgesagt.

Die Frauenmesse am 18.03.2020 in der Kath. Pfarrkirche findet zwar statt, das anschließende Frühstück im Katholischen Pfarrheim jedoch nicht.

Ebenso kann die Besichtigung der Glessener Kläranlage am 21.03.2020, zum Schutz der Mitarbeiter des Erftverbandes nicht stattfinden. Ein neuer Termin im Herbst d.J. soll gefunden werden.

Für den  Kindersachen-Basar in der KiTa Rasselbande, der am  28.03.2020 geplant war, wird ein neuer Termin gesucht.

Auch Pia Schönbohm verschiebt ihre Frühjahrsausstellung am 4./5. April 2020 auf einen späteren Zeitpunkt.

Ebenfalls wurde die Oldtimer-Ralley „Tour de Flönz“ am Ostersamstag abgesagt.

Ab  Montag, 16.03.2020, bzw. Mittwoch, 18.03.2020, sind alle  Schulen in NRW geschlossen.

Ebenfalls ab dem 16.03. gilt ein Betretungsverbot für alle Kindertageseinrichtungen. Auch die Tagespflege ist davon betroffen. Abweichend hiervon bleiben am 16.03 und am 17.03 die Einrichtungen für Notfälle geöffnet.

Es werden nur noch Kinder von Eltern betreut , die in systemrelevanten Berufen, z.B. als Ärzte, Krankenpfleger, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Lebensmittelversorgung, Justiz und Verwaltung arbeiten. Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers nachzuweisen, um die Zahl der zu betreuendenKinder so gering wie möglich zu halten.

Die OGS-Betreuung steht ab dem 18.03. ebenfalls ausschließlich für diese Notfallbetreuung zur Verfügung. Die Mensabewirtung wird schon ab dem 16.03. eingestellt. Die OGS-Betreuung in den Ferien bleibt einer weiteren Regelung, die derzeit erarbeitet wird, vorbehalten.

 

06.03.2020
Informationen über das Coronavirus können seit Anfang der Woche bei der Kreisverwaltung über die Telefonnummer: 02271/8312345 und die Email-Adresse corona-info@rheinerftkreis.de abgerufen werden. Landrat Michael Kreuzberg weiß, dass das Informationsbedürfnis der Bevölkerung groß ist. Deshalb soll die Kreisverwaltung auch samstags und sonntags von 10.00 bis 16.00 Uhr erreichbar sein.
04.03.2020
Ein weiterer Corona-Fall wurde im Rhein-Erft-Kreis bestätigt. Ein 3-jähriges Kind aus Bergheim, welches die Kita Abenteuerland in Kenten besucht, wurde positiv auf das Virus getestet. Daraufhin hat das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises festgestellt, dass eine sofortige Schließung der Einrichtung sowie eine Quarantäne für alle Kinder und Mitarbeiter/-innen bis zum 12.03.2020 zu erfolgen hat. Die Familie des Kindes steht ebenso unter häuslicher Quarantäne. Das Kind zeigt derzeit nur milde Krankheitssymptome.

Alle Betroffenen wurden bereits von der Kitaleitung entsprechend informiert. Die Entscheidung über die Quarantäne gilt derzeit ausschließlich für Kontaktpersonen, also für Personen, die einen unmittelbaren Kontakt zum erkrankten Kind hatten. Zweit- und Drittkontakte sind hiervon nicht betroffen. Eine Testung der Kontaktpersonen ist erst dann notwendig, wenn diese typische Krankheitssymptome entwickeln.

02.03.2020
Es handelt sich um eine Lehrkraft des Gutenberg Gymnasiums, die jedoch nicht im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft ist.  Folgende weitere Vorgehensweise wurde seitens der Kreisstadt mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises vor Ort abgestimmt:
Rund 70 Lehrkräfte sowie rund 150 Schülerinnen und Schüler werden für den Zeitraum von 14 Tagen unter häusliche Quarantäne gesetzt. Diese betroffenen Personen werden vom Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises kontaktiert. Der Schulbetrieb des Gutenberg Gymnasiums kann aufgrund dieser Situation nicht aufrechterhalten werden und muss für den Zeitraum bis einschließlich 13.03.2020 leider eingestellt werden.
Nicht betroffen von dieser Maßnahme sind bislang: – die Kooperationsschulen des Gutenberg Gymnasiums – der Unterricht der Abendschule Bergheim, der Musikschule La Musica und der Rheinischen Fachhochschule im Gutenberg Gymnasium – der Vereinssport sowie der Schulsport der übrigen Schulen in den Sporthallen des Gutenberg Gymnasiums. Der Verwaltungsbetrieb des Gutenberg Gymnasiums wird aufrechterhalten.
Alle anderen städtischen Schulen im Bergheimer Stadtgebiet sind von dieser Schließung nicht betroffen. Die Entscheidungen über die Quarantäne gilt derzeit ausschließlich für Personen, die einen unmittelbaren Kontakt zum Infizierten hatten. Zweit- und Drittkontakte sind hiervon nicht betroffen. Sollten sich in diesem Personenkreis typische Krankheitssymptome zeigen, ist in Abstimmung mit dem Hausarzt eine ärztliche Behandlung selbst zu veranlassen. Hierzu wird nochmals auf die einschlägigen Informationen auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises verwiesen.

28.02.2020:
Ein Mann aus dem Kreis Heinsberg, der in der Bergheimer Dienststelle der Knappschaft arbeitet, wurde positiv auf das Corona-Virus getestet.

Als unmittelbare Folge hat die Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt entschieden, dass die Dienststelle der Knappschaft in Bergheim für 14 Tage geschlossen bleibt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im unmittelbaren Kontakt mit der erkrankten Person werden ebenfalls auf das Corona-Virus getestet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle stehen unter häuslicher Quarantäne.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises wird jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kreis wohnen, zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise kontaktieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Knappschaft, die nicht im Rhein-Erft-Kreis wohnen, werden von ihren örtlich zuständigen Gesundheitsämtern kontaktiert; in dieser Hinsicht gilt das Wohnortprinzip.

Ferner wird das Kreisgesundheitsamt die Knappschaft beraten, wie die Dienststelle zu reinigen ist, um nach der Quarantäne den gewohnten Betrieb aufnehmen zu können.

Keine Panik!
Kurz nach Karneval und in der alljährlichen Grippesaison braucht niemand bei den ersten Erkältungssymptomen beunruhigt zu sein, man hätte sich mit dem Corona-Virus infiziert. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es aktuell keinen bestätigten Fall. Alle bisherigen Verdachtsfälle wurden negativ getestet.

Wie in der Grippesaison üblich, reichen allgemeine hygienische Vorsichtsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, Handdesinfektion oder der umsichtige Umgang in größeren Menschengruppen als Vorsichtsmaßnahmen aus.

Gut vorbereitet
Die Kreisverwaltung unter Federführung des Gesundheitsamtes ist darauf vorbereitet, geeignete Maßnahmen zügig umsetzen zu können, falls es zu einem positiven Corona-Befund kommen sollte

Zu diesen Vorbereitungen gehören insbesondere Abstimmungen mit den übergeordneten Gesundheitsbehörden des Landes sowie dem Rettungsdienst, den Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten im Kreisgebiet. Der Kreis orientiert sich dabei an den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI).

 

Symptome? Was tun?
Wer dennoch Symptome einer Erkrankung entwickelt, sollte sich nicht in öffentliche Einrichtungen und größere Menschenansammlungen begeben. Um eine etwaige Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollten Ärzte erst nach telefonischer Absprache mit diesen aufgesucht werden.

Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat für allgemeine Fragen zum Corona-Virus ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 0211/855 4774 geschaltet.

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