Erstattung von Elternbeiträgen – Neue Regelung für Notbetreuung
Gute Nachrichten für Bergheimer Eltern
Um die Familien zu entlasten, bereitet die Stadtverwaltung gerade eine generelle Lösung vor, um Beiträge für die zurzeit geschlossenen Kitas, Tagespflege und OGS unbürokratisch zu erstatten. Es wird darum gebeten, Zahlungen bis dahin nicht eigenständig zu kürzen oder entsprechende Anträge zu stellen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Neue Regelung für Notbetreuung
Ab Montag, 23. März 2020, gilt eine Neuregelung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für die Notbetreuung für Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur, beschäftigt sind. (Auflistung s.u.).
Es reicht, wenn von einem Elternteil eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorgelegt wird, wenn die Betreuung nicht anderweitig entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert werden kann. Es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Die Arbeitgeberbescheinigung als Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bergheim.
Eltern, die einen Betreuungsvertrag haben, wenden sich bei Bedarf bitte an ihre Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle. Lehnen Einrichtung bzw. Tagespflege die Betreuung ab, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Kreisstadt Bergheim (montags – freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 02271-89 729)
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kinderbetreuungsangebot haben. In diesen Fällen wenden Sie sich ebenfalls an die oben genannte Rufnummer
Kritische Infrastrukturen
Das sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt:
Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:
1. Sektor Energie
• Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
• insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Sektor Wasser, Entsorgung
• Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
• insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Sektor Ernährung, Hygiene
• Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
• insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Sektor Gesundheit
• insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
• insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
• Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr
• insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
• Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
• Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Sektor Medien
• insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
• Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
• Gesetzgebung/Parlament
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
• Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung