Corona – Was geht ab dem 04.05.2020?
Religion, Schule, Spielplätze, Friseur, Fußpflege …
Ab nächster Woche kommen wir ein paar kleine Schritte in Richtung „Normalität“ weiter – zumindest was Religionsausübung, Grundschul- und Spielplatzbesuch, Friseur und Fußpflege betrifft. Grundsätzlich gilt für jeden von uns, dass wir Kirchen, Schulen und Salons nur mit einer Mund- und Nasenbedeckung und nur dann betreten, wenn wir keinerlei Anzeichen einer Erkältung haben. Sonst bleiben wir lieber zu Hause!
Religionsausübung
Evangelische Kirchengemeinde Niederaußem/Glessen
Vorläufig gilt das bisher praktizierte Angebot der „Hausgottesdienste“. Jeden Sonntag läuten um 10.15 Uhr die Glocken am Friedrich-von-Bodelschwingh-Gemeindezentrum für 10 Minuten. In dieser Zeit kann jeder zu Hause den kleinen Gottesdienst mitfeiern. Alles was man dazu braucht ist eine Kerze und die Liturgie, die auf der Internetseite der Kirche Niederaußem/Glessen steht. – Angedacht-Impulse zum jeweiligen Sonntag sind als Text oder als Video-Clip auf der Startseite der Website eingestellt.
Katholische Pfarreiengemeinschaft Bergheim-Ost
An den beiden kommenden Sonntagen, 3. und 10.05.2020, wird in der Kath. Pfarrkirche St. Pankratius um 10.30 Uhr ein öffentlicher Gottesdienst abgehalten. Um den Mindestabstand von zwei Metern nach allen Seiten zu gewährleisten, dürfen maximal 44 Gläubige teilnehmen. Deshalb ist eine telefonische Anmeldung im Pastoralbüro notwendig unter: 02271/52680. Ordnungsdienste weisen die gekennzeichneten Sitzplätze zu und achten auf die Handdesinfektion. Bitte bringen Sie zum Gottesdienstbesuch ihr eigenes Gebets- und Gesangbuch sowie Ihren Ausweis und einen eigenen Stift mit, um die Datenschutzerklärung für Ihre Anmeldung zu unterzeichnen. Die Weihwasserbecken bleiben geleert. Für die Kollekte wird ein eigener Opferstock markiert. – Alle Informationen zu den katholischen Sonntagsgottesdiensten – auch im livestream – Sie auf der Homepage der Pfarreiengemeinschaft.
Friseure
Friseure dürfen ab Montag, 04.05.2020, unter Auflagen wieder öffnen. Kunden sollen sich telefonisch oder per Computer anmelden und in der Regel alleine kommen. Wünsche sind bei der Termin-Vergabe abzuklären, um unnötige Kommunikation zu vermeiden.
Mitarbeiter wie Kunden sind verpflichtet, Masken tragen. Die Arbeitsplätze müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein. Kunden müssen bei Betreten des Salons ihre Hände desinfizieren. Nach jedem Kunden sind die Friseure gehalten, Frisierstuhl und Werkzeuge zu reinigen. Haare müssen immer im Salon gewaschen, sollten aber möglichst nicht geföhnt werden.
Nicht erlaubt sind Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und die Bartpflege.
Getränke und Zeitschriften dürfen nicht angeboten werden.
Peggy Stage vom Salon „Silberschweif“ hat ihr Hygienekonzept fertig und übersichtlich aufgeführt. Da kann nichts schief gehen.
Fußpflege
Viele von uns – vor allem ältere Menschen – haben dringend darauf gewartet: Auch Fußpflege ist unter Einhaltung der Hygienestandards wieder erlaubt. Fußpfleger/innen und Kund/innen haben einen Mundschutz zu tragen, Fußpfleger ebenfalls Einmalhandschuhe. Die zu behandelnden Füße sind vor der Behandlung zu waschen und zu desinfizieren. Ebenso müssen alle Materialien und Geräte nach einer Behandlung desinfiziert werden.
Grundschule
Am 07. und 08.05. 2020 geht der Unterricht zunächst für die Viertklässler wieder los. Weitere Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3 sollen zwischen den Ministerpräsident/innen mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 beraten werden.
Das Reinigungs-Konzept wurde um ein neues „Konzept Corona“ ergänzt:
Wegeführung, Reinigungstakte, Treffpunkte für Kinder und Erwachsene, Verhaltensregeln u.v.m. wurden bedacht und eingearbeitet. Ab Montag, 04.05.2020, ist das Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung auf dem Weg durch das Gebäude und auf dem Schulhof Pflicht. Auch für das richtige Verhalten im Schulbus wurde gesorgt. Plakate mit Regeln informieren zu Abstandhalten, Nutzung von Sitzplätzen u. a..
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbeginn finden Interessiere auf der Homepage der Glessener Rochusschule. Ebenso ein kindgerechtes Video zur Frage „Was sind 1,5 m Abstand?“, das sich auch wir Erwachsene einmal zu Gemüte führen sollten.
Spielplätze
Ab dem 07.05.2020 können Spielplätze wieder genutzt werden. Begleitpersonen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten, soweit sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.
Vernünftig bleiben!
Es bleibt zu hoffen, dass auf diese Lockerungen weitere folgen können. Ob das möglich ist, hängt vom verantwortungsvollen Handeln eines jeden Einzelnen von uns ab.
Das heißt unter anderem: Hände waschen, Abstand halten, Maske tragen, Niesetikette einhalten.