Stufenweise Öffnung der Corona-Maßnahmen ab 10.05.2020
Es geht weiter – Mit Auflagen!
Die stabile Lage des Gesundheitssystems und die wenigen Corona-Neuinfektionen in NRW erlauben ab Sonntag, 10.05.2020, eine stufenweise Öffnung der bisherigen Maßnahmen – jeweils unter Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens. (Übersicht am Schluss dieses Beitrags.)
Dabei wird auf Vernunft und Vertrauen gesetzt. Es geht um weniger Reglementierung bei immer mehr Eigenverantwortung des Einzelnen. Das bedeutet unter anderem: Hygieneregeln achten und Abstand halten.
Es ist Ihrem persönlichen verantwortungsvollen Handeln und das unserer Mitmenschen zu verdanken, dass wir jetzt alle nach und nach in unser „normales“ Zusammen-Leben zurückkehren können.
Dafür danke ich Ihnen und all denen, die sich in dieser schwierigen, noch nie dagewesenen Situation, für die Allgemeinheit einsetzen oder einzelne Familien unterstützen. Sie haben gezeigt, dass Gemeinsamkeit und Zusammenhalt stark macht.
Es wäre schön, wenn viele diese positive Lebenseinstellung auch in die Zeit nach Corona mitnehmen würden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums NRW
• Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 11. Mai 2020
• Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO vom 8. Mai 2020
• Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung, aktualisiert am 7. Mai 2020
Der Stufenplan für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
(Alles in Verbindung unter Auflagen, Einhalten von Abstandsregeln, Tragen von Mund- und Nasenschutz wo notwendig und einem passgenauen Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept!)
Seit dem 01.05.2020
Gottesdienste sind mit Hygiene- und Schutzkonzept möglich.
Seit dem 07.05.2020
Spielplätze sind wieder geöffnet.
Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport auf Sportanlagen im öffentlichen Raum ist erlaubt – Ohne Nutzung von Dusch-, Umkleide- und Gemeinschaftsräumen.
Reitsport ist auch in geschlossenen Hallen zulässig.
Für die 4. Schuljahre findet wieder Präsenzunterricht statt.
Ab dem 10.05.2020
Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sind unter strengen Hygienevorgaben gestattet.
Ab dem 11.05.2020
Angehörige zweier Haushalte dürfen sich im öffentlichen Raum treffen.
Speisegaststätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe öffnen.
Geschäfte unabhängig von ihrer Größe öffnen (max. 1 Person pro 10 qm)
Kleinere Konzerte unter freiem Himmel oder – unter strengen Regeln – in Gebäuden sind erlaubt.
Ensembles bis maximal sechs Teilnehmer sind in Musikschulen möglich.
Für den Probebetrieb von Chören und Orchestern gelten erweiterte Abstandsregeln.
Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden im tageweisen Wechsel unterrichtet.
An die Schulen kehren zurück: Schüler/innen, die im Schuljahr 20/21 ihr Abitur ablegen, Jahrgänge 5 bis 9 der Sekundarstufe I in einem rollierenden System.
Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen ist unter Auflagen möglich.
Veranstaltungen an Volkshochschulen und sonstigen außerschulischen Bildungseinrichtungen können wieder stattfinden.
Sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind erlaubt.
Ab dem 14.05.2020
Für die Schrittweise Öffnung von KiTas und Tagespflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und beruflicher Reha tritt eine aktualisierte Verordnung in Kraft, die bis zum 25. Mai 2020 gilt:
• Coronabetreuungsverordnung, gültig ab dem 14. Mai 2020
• Anlage 2 zur CoronaBetrVO, (aktualisierte Fassung) Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notfallbetreuung ab dem 23. April 2020
Ab dem 20.05.2020
Freibäder (keine Spaßbäder) dürfen öffnen.
Ab 21.05.2020
Hotels in NRW werden für Touristen geöffnet
Ab 30.05.2020
Thermen, Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellnesseinrichtungen öffnen.
Fachmessen und Fachkongresse können unter Beschränkung der Besucherzahlen stattfinden.
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen mit einem Zutrittskonzept.
Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen sind erlaubt.
Eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Ferienmaßnahmen und Gruppenfahrten der Jugendverbände
Noch erarbeitet werden:
Für „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios Konzepte mit den Berufsvertretungen.
Nicht erlaubt bleiben:
Die Öffnung von Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe bis auf Weiteres.
Großveranstaltungen wie Voksfeste, Jahrmärkte, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen und Weinfeste bis zum 31.08.2020.