Corona: Keine Elternbeiträge für Tagespflege, Kita und OGS im Januar 2021
Auch kein Essensgeld in städtischen Einrichtungen
Schulen
Vorläufig bis zum 31.01.2021 hat die Landesregierung NRW wegen anhaltend hoher Corona-Inzidenzwerte die Präsenzpflicht an den Schulen ausgesetzt und für alle Schuljahrgänge den Distanzunterricht angeordnet. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird für die Klassen 1-6, somit auch für die Kinder der OGS, eine Notbetreuung sichergestellt. Hierfür ist eine Anmeldung am jeweiligen Schulstandort erforderlich.
Informationen der GGS Rochusschule dazu finden sie unter www.rochusschule-glessen.de – die „Grundsätze Distanzlernen“, die für alle Bergheimer Grundschulen gelten.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Ebenfalls wurde der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen eingeschränkt. Der Betreuungsumfang wird um jeweils 10 Wochenstunden gekürzt. Für die Kindertagespflege gelten diese Einschränkungen nicht.
Dies alles geht einher mit dem dringenden Appell an die Eltern, ihre Kinder wenn möglich zu Hause betreuen.
Elternbeiträge im Januar 2021
Die Kreisstadt Bergheim hat auf diese Einschränkungen reagiert und wird die Elternbeiträge für KiTa und Tagespflege im Monat Januar vollständig erlassen. Dies erfolgt auf Grundlage einer landesweiten Regelung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden. Zusätzlich wird die Stadt Bergheim auch auf die Januar-Elternbeiträge für die Offene-Ganztags-Schule verzichten.
Mittagsverpflegung
Auf Grund der geringen Anzahl der betreuten Kinder und des verringerten Betreuungsangebotes in den städtischen Kitas wird bis auf weiteres keine Mittagsverpflegung angeboten und daher das Essensgeld für Januar ebenfalls erlassen. Wie dies andere Träger handhaben, ist in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen zu erfragen.
Tagespflegepersonen
Die Vergütung der Tagespflegepersonen wird in vollem Umfang weiterhin sichergestellt, auch wenn Eltern dem Appell des Ministers folgen und ihre Kinder derzeit nicht in der Tagespflege betreuen lassen.