Windenergieausbau in Bergheim – Wie geht es weiter?
Nichts ist so beständig wie die Veränderung. Dieser Spruch bewahrheitet sich derzeit mal wieder, wenn es um den Windenergieausbau in Bergheim geht.
Schauen wir kurz zurück:
2016/17 – änderte die Kreisstadt Bergheim ihren Flächennutzungsplan und legte 7 Konzentrationszonen in vier Windparks fest. Damit waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerrung von Windenergie auf 1,8 % der Fläche im Stadtgebiet gegeben.
2022 – verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das „Windenergie-an-Land-Gesetz“. Bis 2032 muss jedes Bundesland 1,8 % seiner Fläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen.
Für Bergheim bedeutete dies: Das Ziel haben wir schon erreicht!
2023 – legte die Landesregierung NRW fest, diese 1,8 % der Landesfläche bereits bis 2025 bereitzustellen. Dafür müssen die Regionalpläne angepasst werden. Für die Planungsregion Köln wurden 2,13 % der Fläche eingeplant.
Aktuelle Entwicklung
Aktuell befasst sich die Bezirksregierung Köln mit der Neuaufstellung des Regionalplans – Teilplan Erneuerbare Energien. Im Vorentwurf ist für Bergheim eine Flächeninanspruchnahme von rund 6 % vorgesehen – unter anderem ein recht großer Bereich zwischen den Ortslagen Glessen, Fliesteden, Büsdorf und Oberaußem. Nicht im Vorentwurf enthalten ist die Glessener Höhe.
Voreilige Aktionen von Energieunternehmen
Für Unruhe sorgen derzeit diverse Energieunternehmen, die auf Basis des Vorentwurfs – ohne Absprache mit dem Bürgermeister und der Bergheimer Verwaltung – Grundstückseigentümer und Landwirte zu Informationsveranstaltungen einladen und diesen bereits Vertragsentwürfe aushändigen. Es ist jedoch völlig unklar, ob die vorgestellten oder vielleicht doch noch andere Flächen am Ende überhaupt in dieser Form und Größe im Entwurf, erst Recht im endgültigen Regionalplan erscheinen werden.
Bleibt es beim Zeitplan?
Der endgültige Entwurf – so der Plan – soll dem Regionalrat Ende Juni 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach erfolgt die Offenlage der Planunterlagen für die Kommunen und die Öffentlichkeit und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im 1. oder 2. Quartal 2025 könnte der Teilplan Rechtskraft erhalten.
Soweit – so gut – hätte der BUND nicht gegen den Landesentwicklungsplan geklagt und das Oberverwaltungsgericht Münster dem Normenkontrollantrag nicht stattgegeben. Nun muss der Teilplan Erneuerbare Energien erst noch entsprechend angepasst werden.
Und es bewahrheitet sich mal wieder: Nichts ist so beständig wie die Veränderung.
Selbstverständlich halte ich auf dem Laufenden und informiere Sie, sobald der Entwurf offengelegt und eine Stellungnahme möglich wird.