Hohe Wald- und Grasbrandgefahr

Hohe Wald- und Grasbrandgefahr

Grillen und offenes Feuer auch am Glessener Grillplatz verboten

Die Dauer-Hitzewelle mit Temperaturen über 35 Grad nimmt kein Ende. Inzwischen sind Felder und Wälder so stark ausgetrocknet, dass schon der kleinste Funke genügt, um verheerende Flächenbrände zu verursachen. Der Deutsche Wetterdienst hat den Gefahrenindex für Wald- und Grasbrand in unserer Gegend aktuell auf Stufe 4 (von fünf) – „hohe Gefahr“ – gesetzt.

Eigentlich versteht es sich von selbst derzeit in Feld und Flur nicht zu rauchen, kein offenes Feuer zu entfachen oder zu grillen. Das Rauchen im Wald ist sowieso in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober verboten.

Schon ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel kann verheerende Folgen für unsere Natur, Tiere und Menschen haben, wie wir täglich aus den Medien erfahren. Deshalb werden die Außendienstmitarbeiter des Bergheimer Ordnungsamtes jegliches offene Feuer und Grillen in öffentlichen Anlagen und Bereichen sofort untersagen.

Nutzung des Grillplatzes ist nur eingeschränkt möglich
Das gilt auch für den Glessener Grillplatz am Waldrand. Dieser kann weiterhin nach vorheriger Reservierung gern genutzt werden – aber vorläufig bitte nur mit „kalter Küche“

Hüttenwart Marcel Schwarzenberg ist trotzdem besorgt. Er stellt immer wieder fest, dass unangemeldete Besucher den Platz nutzen und dabei ihre Einmalgrills einsetzen. Nicht auszudenken, was durch diesen Leichtsinn ausgelöst werden könnte.

Glessener Grillplatz
Der Platz ist kann nur nach vorheriger Terminabsprache genutzt werden und wird durch den zuständigen Hüttenwart von Anfang Mai bis Ende Oktober vermietet. Die Miete beträgt 30 €. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Marcel Schwarzenberg in Verbindung – gern auch per SMS oder WhatsApp. Sie erreichen ihn unter folgender Telefonnummer: 0163 1311760

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