Keine Kanalprüfung mehr ohne Grund

Keine Kanalprüfung mehr ohne Grund

Proteste waren erfolgreich

Die Proteste von Ortsbürgermeisterin Anne Keller und Stadtrat Helmut Paul waren für die Glessener erfolgreich: die CDU-/FDP-Koalition hat am 18.12.2019 eine Neuregelung für die Kanalprüfung auf den Weg gebracht. Künftig werden in NRW, ob innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzzonen, Überprüfungen der Hausanschlusskanäle nur noch bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen und in begründeten Verdachtsfällen erforderlich sein.

Um sicher zu gehen, dass der Kanalanschluss wirklich in Ordnung ist und keine Nässeschäden am eigenen Haus verursacht, kann natürlich jeder Hauseigentümer nach wie vor Dichtheitsprüfungen z.B. durch die Stadtwerke Bergheim GmbH durchführen lassen. Das haben schon viele Glessener in den letzten Jahren getan – so wie Stadtrat Helmut Paul und Ortsbürgermeisterin Anne Keller auch.

Glessen liegt in der Wasserschutzzone III B
Seit 2007 bestand durch § 61a des Landeswassergesetzes die Pflicht, alle privaten Hausanschlusskanäle auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Diese Verpflichtung wurde 2013 im Wesentlichen auf Gebäude in Wasserschutzzonen beschränkt. Im Bergheimer Stadtgebiet galt dies dann nur noch für Glessen, das in einer solchen Wasserschutzzone liegt.

Auch gegen diese reduzierte Verpflichtung kämpften Ortsbürgermeisterin Anne Keller und Stadtrat Helmut Paul. Nicht alle Hausanschlüsse sollten unter den Generalverdacht der Undichtigkeit gestellt werden können. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass das Grundwasser in der äußeren Schutzzone III B mehrere Jahrzehnte durch reinigende Kiesschichten auf dem Weg zu den Förderbrunnen in Köln-Weiler fließt.

Diese Argumente wurden von der Landtagsabgeordneten Romina Plonsker aufgenommen und in die Landtagsarbeit eingebracht. Nun hat die seit 2017 amtierende schwarz-gelbe Koalition die Landesregierung beauftragt, die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung auch in Wasserschutzzonen nur auf konkrete Verdachtsfälle zu beschränken.

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