Bundestagswahl 2025 – Verkürzte Fristen für die Briefwahl

Bundestagswahl 2025 – Verkürzte Fristen für die Briefwahl

Briefwahl am besten per Email beantragen

Der Wahlausschuss des Rhein-Erft-Kreises beschließt am 30. Januar 2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge. Daher erwartet die Stadt Bergheim die Lieferung der Stimmzettel erst ab dem 10.02.2025. Bis zum 02.02.2025 wird dann allen Wahlberechtigten ihre Benachrichtigungskarte von der Deutschen Post zugestellt.

Beantragung von Briefwahlunterlagen ist aber ab sofort schon möglich:

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss schriftlich erfolgen – am besten per E-Mail an: wahlen@bergheim.de
Diese E-Mail muss beinhalten:
1. Betreff: Briefwahl
2. Vollständiger Vor- und Nachname aller Personen, die die Briefwahl beantragen
3. Geburtsdatum aller Personen, die die Briefwahl beantragen
4. Die Bergheimer Meldeadresse aller Personen, die die Briefwahl beantragen
5. Die Information, an welche Anschrift die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen (wichtig, falls eine Urlaubsreise geplant ist)
6. Die Grußzeile muss den ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen aller Personen beinhalten, die die Briefwahl beantragen
7. Eine Rückrufnummer, falls es noch Fragen gibt.

Kein Internetanschluss? Kein Email-Postfach?

Falls jemand keine Möglichkeit hat, eine E-Mail zu versenden, kann die Beantragung der Wahlunterlagen auch per Brief erfolgen (Kreisstadt Bergheim, Der Bürgermeister, Wahlbüro, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim) oder jemand anderes die E-Mail für diese Person schicken.

Dabei ist darauf zu achten, dass in der Grußzeile der ausgeschriebene Vor- und Nachname der Person steht, für die die Briefwahl beantragt werden soll.

Wählen im Wahlbüro im Rathaus Bergheim frühestens ab dem 10.02.205

Wahlberechtigte können aber auch gerne ins Wahlbüro der Kreisstadt Bergheim kommen, um vor Ort zu wählen oder die Briefwahlunterlagen mitzunehmen. Dies geht aber erst, wenn die Stimmzettel geliefert wurden.

Öffnungszeiten Wahlbüro im Rathaus der Kreisstadt Bergheim:
Mo – Mi 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Do 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Rückfragen zur Briefwahl können gerne unmittelbar telefonisch an 02271/89-422 gerichtet werden.

Beantragung Briefwahl bei Auslandsaufenthalt

Die Bundeswahlleiterin informiert auf ihrer Internetseite Deutsche im Ausland , dass Auslandsvertretungen bereit sind, Wahlbriefe entgegen zu nehmen und auf dem Kurierweg nach Deutschland zu transportieren. Dies gilt insbesondere für Länder mit einem langen oder unzuverlässigen Postweg. Die Zusendungen aus dem europäischen Ausland sind in der Regel unproblematisch. Die einzelnen Länder und der Ort der Auslandsvertretung sind der dort genannten Liste zu entnehmen. Für das Prozedere und Auskunft vor Ort ist die Auslandsvertretung zuständig.

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