Eine Stadtbahn für Glessen
Das Land NRW stellt derzeit einen neuen ÖPNV-Bedarfsplan auf. In diesem Verfahren wurde die Möglichkeit eröffnet, sinnvolle Schienenverkehrsprojekte für die Zukunft anzumelden, die berücksichtigt werden sollen. Dieses Angebot hat Helmut Paul – gemeinsam mit Heiko Möller und Anne Keller – angenommen und eine Stadtbahnverlängerung (KVB-Linie 4) von Bocklemünd über Widdersdorf und Brauweiler nach Glessen/Ober-/Niederaußem vorgeschlagen.
Die Projektidee fand bereits Aufnahme in die Auflistung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) und der Bezirksregierung Köln.
Der NVR will in den nächsten Jahren das Vorhaben mit dem Land unterstützen, wenn das Projekt von der Stadt Bergheim, der Stadt Pulheim, dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Köln in ernsthaften Verhandlungen vorangetrieben wird.
Im Bergheimer Ausschuss für Planung und Umwelt am 22.9.2016 wurde die Verwaltung nun beauftragt, das Thema in den maßgeblichen Gremien, wie Landesministerium, Nahverkehrsbetreiber, Kreis und der Nachbarstadt Pulheim positiv zu begleiten.
Pulheim hat seinerseits einen Vorschlag zu einer Verlängerung der Stadtbahnlinie von Köln-Widdersdorf nach Pulheim-Brauweiler beigesteuert. Dabei bleibt zunächst offen, ob Widdersdorf von der KVB-Linie 1 über die Aachener Straße (ca. 30 Minuten Fahrzeit vom Neumarkt) oder von der Linie 3 / 4 über die U-Bahn Venloer Straße (Fahrzeit ca. 20 Minuten jeweils bis Widdersdorf) erschlossen werden soll.
Selbstverständlich ist mit der Projektidee nur ein erster Aufschlag getan. Ein erster Schritt auf einem langen Weg, der vor allem Finanzierungsfragen zum Gegenstand haben wird, ist jedoch getan. Weitere Schritte werden folgen müssen, um das zunächst unmöglich Erscheinende mit allen Beteiligten möglich zu machen.
Wie geht es weiter?
In der Nahverkehrsplanung NRW sollen die Weichen für Mammutprojekte der nächsten 15 Jahre gestellt werden.
Zunächst einmal wird geprüft, ob eine angemeldete Maßnahme den formalen Kriterien für die Aufnahme in den Bedarfsplan genügt.
Im Anschluss werden die Maßnahmen nach einem landeseinheitlichen Verfahren bewertet.
Danach wird im Rahmen der Bedarfsplanaufstellung eine strategische Umweltprüfung durchgeführt.
Letztendlich wird der Bedarfsplan dann durch den Landtag seine Legitimation erhalten.