Lärmaktionsplanung Nummer IV – Ihre Stellungnahme ist gefragt
Ihre Stellungnahme ist gefragt Ein Ziel der Europäischen Union ist ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau. Dazu gehört auch der Lärmschutz. Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt, die im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) umgesetzt wurde. Diese soll schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, ihnen vorbeugen oder sie mindern. Lärmkartierungen stellen die Grundlage der Lärmaktionsplanungen dar, zu der die Gemeinden ab einer Belastung von ca. 8.200 Kfz/Jahr verpflichtet sind. Bergheim will mehr…